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- Häufigkeitsverteilung
Häufigkeitsverteilung bezeichnet die Zuordnung von absoluten oder relativen Häufigkeiten zu den jeweiligen Merkmalsausprägungen eines Merkmals X. Sie gibt an, wie oft bestimmte Werte in einer Datenmenge vorkommen. (vgl. Lippe 2002, S. 9) Beispiel: Angenommen, 100 Kunden haben ein Produkt bewertet. 30 Kunden gaben eine Bewertung von 5, 25 eine Bewertung von 4, 20 eine Bewertung von 3, 15 eine Bewertung von 2 und 10 eine Bewertung von 1. Die absolute Häufigkeitsverteilung würde dann die Anzahl der Bewertungen pro Wert (z.B. 30 Bewertungen für die Note 5) angeben, während die relative Häufigkeitsverteilung die prozentualen Anteile jeder Bewertung im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bewertungen darstellt. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Relative Häufigkeit
Relative Häufigkeit bezeichnet den Anteil einer bestimmten Merkmalsausprägung an der Gesamtzahl der Beobachtungen. Sie wird berechnet, indem die absolute Häufigkeit einer Ausprägung durch die Gesamtanzahl der Beobachtungen geteilt wird. Die relative Häufigkeit liegt immer zwischen 0 und 1 oder kann in Prozent angegeben werden. (vgl. Lippe 2002, S. 9) Beispiel: In einem Unternehmen werden die Verkaufszahlen von drei Produktkategorien analysiert. Wenn von 1.000 verkauften Einheiten 300 auf Produkt A entfallen, beträgt die relative Häufigkeit von Produkt A 300/1.000 = 0,3 bzw. 30 %. Dies zeigt, dass 30 % aller Verkäufe auf diese Kategorie entfallen. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Absolute Häufigkeit
Absolute Häufigkeit bezeichnet die Anzahl der Beobachtungen, in denen eine bestimmte Merkmalsausprägung in einer Stichprobe oder Grundgesamtheit vorkommt. (vgl. Lippe 2002, S. 9) Beispiel: Ein Unternehmen analysiert die Verkaufszahlen seiner Produkte im letzten Quartal. Dabei stellt es fest, dass Produkt A 500-mal, Produkt B 750-mal und Produkt C 250-mal verkauft wurde. Die absolute Häufigkeit für Produkt B beträgt somit 750, da es in diesem Zeitraum genau 750-mal verkauft wurde. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Maßzahl
Eine Maßzahl (Kennzahl) ist eine Funktion, die einer Menge von Beobachtungswerten eines Merkmals eine einzelne reelle Zahl zuordnet, um eine zusammenfassende Beschreibung oder Bewertung der Daten zu ermöglichen. (vgl. Lippe 2002, S. 7 f.) Beispiele: Arithmetisches Mittel, Median, Varianz, Standardabweichung, Spannweite Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Messung
Messung bezeichnet die Zuordnung von Zahlen zu Merkmalsausprägungen, sodass die für die Merkmale von realen Objekten geltenden Relationen auch auf die Zahlen übertragbar sind. Es handelt sich also um die Abbildung von empirischen Größen in ein numerisches System. (vgl. Lippe 2002, S. 6) Beispiel: Temperaturmessung, Zeiterfassung, Gewichtsmessung, Längenmessung Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Merkmal
Ein Merkmal ist eine untersuchungsrelevante Eigenschaft einer statistischen Einheit, die in einer statistischen Erhebung erfasst und analysiert wird. (vgl. Lippe 2002, S. 5) Beispiele: Umsatz eines Unternehmens, Alter einer Person, Berufsgruppe eines Arbeiters Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Merkmalswert
Ein Merkmalswert ist der konkrete Wert einer Merkmalsausprägung, der bei einer statistischen Einheit beobachtet oder gemessen wird. (vgl. Lippe 2002, S. 5) Beispiel: Bei einer statistischen Untersuchung zu den Körpergrößen von Personen ist das Merkmal die Körpergröße, und ein Merkmalswert könnte für eine Person 1,75 Meter betragen. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Merkmalsausprägung
Eine Merkmalsausprägung ist ein konkreter Wert oder eine mögliche Realisation eines Merkmals bei einer statistischen Einheit. (vgl. Lippe 2002, S. 5) Beispiel: Das Merkmal Augenfarbe mit den möglichen Ausprägungen blau, grün, braun, grau. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Statistische Masse
Eine statistische Masse bezeichnet die Gesamtheit statistischer Einheiten, die nach sachlichen, räumlichen und zeitlichen Kriterien gebildet wird. (vgl. Lippe 2002, S. 5) Beispiel: Die statistische Masse besteht aus allen Haushalten, die an der Umfrage teilnehmen. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Statistische Einheit
Eine statistische Einheit ist ein Träger von Informationen oder Eigenschaften, die in einer empirischen Untersuchung erfasst werden. (vgl. Lippe 2002, S. 5) Beispiel: Eine statistische Einheit ist ein einzelner Haushalt in einer Umfrage zum Energieverbrauch. Lippe, P. v. d. (2002): Deskriptive Statistik. 6. Auflage. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung
Die Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) schützt Verbraucher in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt vor unfairen Praktiken von Anbietern. Sie stellt sicher, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Position nicht zum Nachteil der Kunden ausnutzen. Dazu legt sie Standards für Verträge und das Verhalten der Anbieter fest, darunter Regelungen zu Diskriminierungsverbot, Transparenz, Preisgestaltung, Haftung und Förderung des Re-Sale. (vgl. Baeumle-Courth/Nieland/Schröder 2004, S. 151 f.) Beispiel: Die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern, ihre Tarifstrukturen und Vertragsbedingungen transparent darzustellen. Baeumle-Courth, P.; Nieland, S.; Schröder, H. (2004): Wirtschaftsinformatik. Herausgegeben von Bernecker, M. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
- Telekommunikationsgesetz
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt den Wettbewerb und die Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikation. Es hat das Ziel, den Wettbewerb zu fördern, eine flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sicherzustellen und eine effiziente Frequenzordnung festzulegen. (vgl. Baeumle-Courth/Nieland/Schröder 2004, S. 151) Beispiele: Regulierung der Netzneutralität, Pflicht zur Notrufversorgung Baeumle-Courth, P.; Nieland, S.; Schröder, H. (2004): Wirtschaftsinformatik. Herausgegeben von Bernecker, M. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag