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Öffentliche Güter

Öffentliche Güter zeichnen sich durch zwei Hauptmerkmale aus: Erstens, sie sind nicht rivalisierend im Konsum, was bedeutet, dass der Konsum des Guts durch eine Person den Konsum anderer Personen nicht beeinträchtigt. Mehrere Personen können das Gut gleichzeitig nutzen, ohne dass es knapp wird. Zweitens, es ist nicht möglich oder äußerst kostenintensiv, potenzielle Konsumenten von der Nutzung des Guts auszuschließen, selbst wenn sie keinen Preis dafür zahlen. Dieses Problem wird oft als das Trittbrettfahrerproblem bezeichnet, da Personen von den Vorteilen des öffentlichen Guts profitieren können, ohne dafür zu bezahlen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 4 f.)


Beispiele: Straßenbeleuchtung, Rundfunk, Öffentliche Parks, Bibliotheken, Radwege


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 4-5

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