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Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip besagt, dass diejenigen, die bestimmte Leistungen oder Vorteile von öffentlichen Einrichtungen oder Dienstleistungen erhalten, auch die Kosten dafür tragen sollten. Diese speziellen Lasten für Gemeinden könnten beispielsweise die Erschließung von Baugeländen, die Schaffung von Verkehrsflächen und Parkplätzen, die Mitfinanzierung des Nahverkehrs, Umweltschutzmaßnahmen sowie der Bau und die Instandhaltung von Straßen und Krankenhäusern umfassen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 469)


Beispiel: Angenommen, eine Gemeinde entscheidet sich, eine neue Straße zu bauen, um den Verkehr zu erleichtern und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern. Gemäß dem Äquivalenzprinzip sollten diejenigen, die von dieser Straße direkt profitieren, auch einen angemessenen Beitrag zu den Kosten leisten. In diesem Fall könnten Anlieger, die direkt an der neuen Straße leben und deren Eigentum dadurch an Wert gewinnt, dazu beitragen, die Kosten zu tragen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 469

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