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Zwischenerfolgskonsolidierung

Die Zwischenerfolgskonsolidierung bezieht sich auf die Behandlung von Zwischenerfolgen, die durch Lieferbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises entstehen. Wenn beispielsweise ein Konzernunternehmen Vermögensgegenstände an ein anderes Konzernunternehmen liefert, führt dies zu einem Erfolgsausweis im Einzelabschluss des liefernden Unternehmens. Das empfangende Unternehmen erfasst den Vermögensgegenstand zu den Anschaffungskosten. Da ein Konzern als wirtschaftliche Einheit Gewinne oder Verluste erst durch Umsätze mit Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises erzielen kann, kann aus Sicht des Konzerns noch keine Umsatzrealisation stattgefunden haben. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425 f.)


Beispiel: Angenommen, Unternehmen A verkauft Maschinen im Wert von 100.000 Euro an Unternehmen B, beide Unternehmen gehören zum selben Konzern. Gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften würde Unternehmen A den Umsatz von 100.000 Euro in seinem Einzelabschluss ausweisen. Unternehmen B würde den Erwerb der Maschinen zu den Anschaffungskosten von 100.000 Euro verbuchen. In der Konzernbilanz würden jedoch diese Umsätze und Kosten eliminiert werden, da sie innerhalb des Konsolidierungskreises stattfinden und keine Transaktionen mit externen Unternehmen sind. Somit würde der Umsatz von Unternehmen A und die Anschaffungskosten von Unternehmen B bei der Zwischenerfolgskonsolidierung herausgenommen werden.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425-426

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