top of page

Zeitlohn

Beim Zeitlohn wird die Entlohnung ausschließlich basierend auf der Dauer der Arbeitszeit berechnet, ohne Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Arbeit während dieser Zeit. Dies kann beispielsweise durch einen Stundenlohn oder ein monatliches Gehalt geschehen, wie zum Beispiel der Schicht-, Tages-, Wochen- oder Monatslohn.


Es wird zwar eine bestimmte Mindestleistung erwartet, die sog. Normalleistung, aber es gibt keine feste Beziehung zwischen dem Lohn und der erbrachten Arbeitsleistung. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass der Stundenverdienst des Arbeitnehmers konstant bleibt, unabhängig davon, ob die Arbeitsleistung über- oder unterdurchschnittlich ist.


Die Lohnkosten pro Stück ändern sich proportional zur benötigten Arbeitszeit: Sie sinken bei überdurchschnittlicher Leistung und damit geringerem Zeitverbrauch pro Einheit und steigen bei unterdurchschnittlicher Leistung und höherem Zeitverbrauch pro Einheit. (vgl. Kußmaul 2016, S. 61 ff.)


Beispiel: Ein Sachbearbeiter erhält einen Stundenlohn von 25 Euro. Unabhängig davon, ob er in einer Stunde viele oder wenige Anträge bearbeitet, erhält er für jede gearbeitete Stunde denselben Betrag.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 61-63

Comments


bottom of page