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Wirtschaftlichkeitsprüfung

Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist ein wichtiger Teil der Haushaltskontrolle, bei der der Bundesrechnungshof überprüft, ob die Maßnahmen der Regierung mit einem geringeren Personalaufwand oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer hätten erfüllt werden können. Ziel ist es, die Effizienz und Effektivität der staatlichen Ausgaben und Verwaltungsverfahren zu bewerten. Die Ergebnisse dieser jährlichen Prüfungen werden in Bemerkungen zusammengefasst und dem Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung zugeleitet. Zudem erstellt der Rechnungshof Denkschriften für besonders eingehende Analysen einzelner Aufgabenbereiche. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 141)


Beispiel: Der Bundesrechnungshof untersucht ein Programm des Bundesministeriums für Verkehr, bei dem neue Straßenbauprojekte gefördert wurden. Die Prüfung ergibt, dass einige Projekte mit weniger Personal und Materialaufwand hätten realisiert werden können, ohne die Qualität der Straßen zu beeinträchtigen. Diese Erkenntnisse werden in einem Bericht festgehalten und den relevanten politischen Gremien vorgelegt, um zukünftige Ausgaben effizienter zu gestalten.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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