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Werktorprinzip

Das Werktorprinzip besagt, dass Arbeit erst an der Arbeitsstätte beginnt und die Wahl des Wohnsitzes eine Konsumentscheidung darstellt. Demnach sind Fahrtkosten zur Arbeit in Ländern wie den USA und Großbritannien steuerlich nicht abzugsfähig und werden als Ausgaben der Lebenshaltung betrachtet. Anhänger dieses Prinzips argumentieren, dass die Entscheidung für einen Wohnort nach der Entscheidung für einen Arbeitsplatz getroffen wird. Daher ist die Wahl des Wohnorts, sei es in der Stadt oder auf dem Land, Teil der Konsumentscheidung. Die Berücksichtigung der Pendelkosten würde lediglich die Immobilienpreisunterschiede zwischen Stadt und Land beeinflussen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 409)


Beispiel: In Deutschland kann ein Arbeitnehmer die Kosten für den täglichen Arbeitsweg als Werbungskosten absetzen. In den USA hingegen zählen diese Kosten zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind daher steuerlich nicht absetzbar, da gemäß dem Werktorprinzip die Arbeit erst mit Erreichen der Arbeitsstätte beginnt.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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