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Wagner'sches Gesetz

Das Wagner'sche Gesetz besagt, dass mit der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes auch die Ausdehnung der Staatstätigkeit zunimmt. Es basiert auf der historischen Analyse von Rechtszwecken und Machtzwecken sowie Kulturzwecken und Wohlfahrtszwecken des Staates. Im Kern führt die zunehmende Bevölkerungsdichte und Arbeitsteilung zu immer komplexeren Verkehrsverhältnissen, Wirtschaftsverhältnissen und Rechtsverhältnissen, was eine intensivere repressive und präventive Tätigkeit des Staates zur Sicherstellung der Rechtssicherheit erfordert. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 175 f.)


Beispiel: Mit dem Industriewachstum im 19. und 20. Jahrhundert sah sich der Staat gezwungen, mehr in Bildung, Infrastruktur und Sozialversicherungssysteme zu investieren, um die wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung und die zunehmende Komplexität der Gesellschaft zu bewältigen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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