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Vorumsatzabzug

Der Vorumsatzabzug ist ein Verfahren, bei dem vom Gesamtumsatz eines Unternehmens alle Umsätze für Vorleistungen und Investitionsgüter abgezogen werden. Dies bedeutet, dass nur der Wert der eigenen Wertschöpfung des Unternehmens besteuert wird. Der Vorumsatzabzug reduziert den Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Vorsteuerabzug, da er eine einfachere Berechnung und weniger Bürokratie erfordert. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 464)


Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Gesamtumsatz von 500.000 Euro. Es hat Vorleistungen und Investitionsgüter im Wert von 200.000 Euro eingekauft. Beim Vorumsatzabzug werden diese 200.000 Euro vom Gesamtumsatz abgezogen, sodass nur die verbleibenden 300.000 Euro der eigenen Wertschöpfung besteuert werden.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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