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Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist ein Verfahren, bei dem die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen auf eingekaufte Vorleistungen und Investitionsgüter gezahlt hat, von der Umsatzsteuer abgezogen wird, die das Unternehmen auf seine eigenen Verkäufe berechnet. Die Vorsteuer wird von den Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt. Das Unternehmen berechnet seine Steuerschuld, indem es die auf den eigenen Umsatz anfallende Umsatzsteuer ermittelt und die bereits gezahlte Vorsteuer davon abzieht. Die Differenz wird dann an das Finanzamt abgeführt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 464)


Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren im Wert von 100.000 Euro und berechnet darauf 19 % Umsatzsteuer, also 19.000 Euro. Gleichzeitig hat es Vorleistungen und Investitionsgüter im Wert von 50.000 Euro eingekauft und darauf 19 % Umsatzsteuer, also 9.500 Euro, gezahlt. Beim Vorsteuerabzug werden die 9.500 Euro von den 19.000 Euro abgezogen. Das Unternehmen führt somit 9.500 Euro an das Finanzamt ab.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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