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Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist ein zentrales Konzept in der Umsatzsteuer. Er ermöglicht es Unternehmen, die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf Einkäufe und Dienstleistungen (Vorsteuer) von der zu zahlenden Umsatzsteuer auf ihre eigenen Verkäufe abzuziehen. Dadurch wird vermieden, dass Unternehmen doppelt besteuert werden. Wenn die Vorsteuer die Umsatzsteuerschuld übersteigt, wird der Überschussbetrag an das Unternehmen erstattet. Kurz gesagt, der Vorsteuerabzug ermöglicht es Unternehmen, die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf geschäftliche Ausgaben zu verrechnen und so ihre Steuerlast zu verringern. (vgl. Kußmaul 2016, S. 487)


Beispiel: Ein Restaurantbesitzer kauft für sein Restaurant Lebensmittel und Küchenausstattung ein. Auf den Rechnungen, die er von seinen Lieferanten erhält, ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Restaurantbesitzer kann diese Umsatzsteuer, die er als Vorsteuer bezahlt hat, von der Umsatzsteuer, die er auf die verkauften Speisen und Getränke erhebt, abziehen. Dadurch reduziert sich die Umsatzsteuerschuld des Restaurants und der Besitzer zahlt nur die Differenz zwischen der Umsatzsteuer auf seinen Verkäufen und der Vorsteuer auf seine Einkäufe.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 487

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