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Vorsorgeprinzip

Das Vorsorgeprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass Maßnahmen im Umweltschutz frühzeitig ergriffen werden sollten, um Umweltschäden von vornherein zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Vorschriften, Auflagen und Verbote im Hinblick auf potenzielle Umweltgefahren erlassen werden, um diese zu verhindern, bevor sie auftreten können.  (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33)


Beispiel: Einführung strenger Emissionsstandards für Fahrzeuge


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 33

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