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Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das aus je elf Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates besteht. Seine Aufgabe ist es, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Gremien zu vermitteln und Kompromisse zu erarbeiten. Die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses sind in der Regel weitreichend und werden üblicherweise von Bundestag und Bundesrat nicht mehr abgelehnt. Es werden keine Begründungen für die gefundenen Kompromisse gegeben, auch nicht im Plenum des Bundestages vor der Abstimmung über die Vermittlungsvorschläge.


Die Bedeutung des Vermittlungsausschusses ist besonders groß, wenn Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Parteienmehrheiten haben. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 138)


Beispiel: Reform des Bildungsföderalismus in Deutschland


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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