top of page

Unternehmenseinheit

Eine Unternehmenseinheit bezieht sich auf die gesamte geschäftliche oder berufliche Tätigkeit eines Unternehmers gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Dies bedeutet, dass ein Unternehmer immer nur eine einzelne Unternehmenseinheit haben kann, und es ist nicht möglich, mehrere separate Unternehmen zu führen. Das Konzept der Unternehmenseinheit basiert auf dem Grundsatz, dass die Geschäftsaktivitäten eines Unternehmers als eine zusammenhängende Einheit betrachtet werden, unabhängig von der Vielfalt der beteiligten Tätigkeiten oder Geschäftsbereiche. (vgl. Kußmaul 2016, S. 479)


Beispiel: Angenommen, Herr Wolf ist ein Bauunternehmer, der verschiedene Bauprojekte durchführt, darunter den Bau von Wohnhäusern, Bürogebäuden und öffentlichen Einrichtungen. Obwohl diese Projekte unterschiedliche Kunden, Standorte und Anforderungen haben können, bilden sie dennoch eine einzige Unternehmenseinheit für Herrn Wolf. Alle Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Bauprojekten werden als Teil dieser Unternehmenseinheit betrachtet und unterliegen denselben steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 479

Comments


bottom of page