Die Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV) schützt Verbraucher in einem liberalisierten Telekommunikationsmarkt vor unfairen Praktiken von Anbietern. Sie stellt sicher, dass marktbeherrschende Unternehmen ihre Position nicht zum Nachteil der Kunden ausnutzen. Dazu legt sie Standards für Verträge und das Verhalten der Anbieter fest, darunter Regelungen zu Diskriminierungsverbot, Transparenz, Preisgestaltung, Haftung und Förderung des Re-Sale. (vgl. Baeumle-Courth/Nieland/Schröder 2004, S. 151 f.)
Beispiel: Die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern, ihre Tarifstrukturen und Vertragsbedingungen transparent darzustellen.
Baeumle-Courth, P.; Nieland, S.; Schröder, H. (2004): Wirtschaftsinformatik. Herausgegeben von Bernecker, M. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
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