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Tarifautonomie

Tarifautonomie bedeutet, dass die Tarifparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen, ohne Einmischung der Regierung Tarifverträge verhandeln können. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36)


Beispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen einigen sich unabhängig voneinander auf Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen, ohne dass die Regierung in den Verhandlungsprozess eingreift.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 36

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