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Städtebaurecht

Das Städtebaurecht ist ein Rechtsbereich, der sich mit der Planung, Entwicklung und Nutzung von Grundstücken in Städten und Gemeinden befasst. Es gibt dem Bund und den Gemeinden die Befugnis, Gesetze und Vorschriften zu erlassen, die die Gestaltung und Nutzung des Bodens regeln. Diese Regelungen dienen dazu, die Entwicklung von Städten und Gemeinden zu lenken und zu ordnen. Die Gemeinden sind unter anderem dafür verantwortlich, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne gemäß den Vorgaben des Städtebaurechts aufzustellen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 198)


Beispiel: Eine Gemeinde beschließt, ein neues Wohngebiet zu planen und zu entwickeln. Dazu erstellt sie einen Flächennutzungsplan, der festlegt, welche Flächen für Wohnbebauung vorgesehen sind. Anschließend werden Bebauungspläne erstellt, die die genaue Art der Bebauung und die zulässige Nutzung festlegen. Diese Pläne müssen den Vorgaben des Städtebaurechts entsprechen.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 198

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