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Stufenbetragstarif

Ein Stufenbetragstarif ist ein System, bei dem das Steueraufkommen innerhalb bestimmter Einkommensbereiche konstant bleibt. Dies bedeutet, dass für verschiedene Einkommensstufen feste Steuerbeträge gelten. Innerhalb jeder Stufe steigt die Bemessungsgrundlage, aber der Steuerbetrag bleibt unverändert, was zu einer abnehmenden Durchschnittssteuerbelastung innerhalb dieser Stufe führt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 208)


Beispiel: Angenommen, es gibt zwei Einkommensstufen: bis 20.000 Euro und von 20.001 bis 40.000 Euro. In der ersten Stufe zahlt jeder 1.000 Euro Steuern, egal ob er 10.000 oder 20.000 Euro verdient. In der zweiten Stufe zahlt jeder 3.000 Euro Steuern, unabhängig davon, ob er 21.000 oder 40.000 Euro verdient. Innerhalb jeder Stufe sinkt somit der prozentuale Steueranteil des Einkommens, je höher das Einkommen ist.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg 

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