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AutorenbildAndreas Armster

Steuergläubiger

Steuergläubiger sind diejenigen öffentlichen Institution oder Behörden, die gesetzlich befugt sind, Steuern zu erheben und einzufordern. Sie besetzten die rechtliche Autorität und Ertragshoheit über die Abgabe. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 205)


Beispiel: Budnesfinanzministerium, Gebietskörperschaften, Städtische Behörden


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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