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Steuerautonomie

Steuerautonomie bezeichnet die Fähigkeit einer Gebietskörperschaft (z. B. Länder oder Kommunen), eigenständig über die Erhebung und Gestaltung von Steuern zu entscheiden. Dies umfasst die Kompetenz, sowohl die Steuerarten als auch die Steuersätze festzulegen und anzupassen, um die benötigten Einnahmen für öffentliche Aufgaben zu generieren. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 601)


Beispiel: Angenommen, eine Stadt hat die Autonomie, die Höhe ihrer Gewerbesteuer selbst festzulegen. Wenn die Stadt beschließt, den Steuersatz zu senken, um Unternehmen anzuziehen, und dadurch mehr Einnahmen generiert, nutzt sie ihre Steuerautonomie effektiv, um ihre Finanzlage und Wirtschaft zu stärken.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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