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Stabilitätsrat

Der Stabilitätsrat ist ein Gremium, das die Finanzplanung der verschiedenen staatlichen Ebenen koordiniert. Seine Hauptaufgaben umfassen die Erstellung unverbindlicher Empfehlungen für die beteiligten Gebietskörperschaften, die Ermittlung einheitlicher volkswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Annahmen für die Finanzplanungen, die Setzung von Schwerpunkten für eine den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und die Abgabe von Empfehlungen für eine konjunkturgerechte Gestaltung der Haushaltswirtschaft. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 145 f.)


Beispiel: Der Stabilitätsrat könnte beispielsweise eine Empfehlung an ein Bundesland aussprechen, um dessen Finanzplanung anzupassen, damit es besser auf eine kommende wirtschaftliche Rezession reagieren kann. Dabei könnten Annahmen über Wirtschaftswachstum und Steueraufkommen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Aufgaben trotz wirtschaftlicher Schwankungen erfüllt werden können.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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