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Soziale Bezugsnorm

Die soziale Bezugsnorm bewertet die Leistungen eines Lernenden im Vergleich zu den Leistungen der anderen Mitglieder der Gruppe oder Klasse. (vgl. Lehner 2019, S. 186)


Beispiel: Angenommen, in einer Mathematik-Klassenarbeit erzielt ein Schüler 75 von 100 Punkten. Wenn die durchschnittliche Punktzahl der Klasse bei 60 liegt, wird die Leistung des Schülers als überdurchschnittlich bewertet, da sie höher ist als der Klassendurchschnitt.


Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag

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