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Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können und nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gelten. Diese Ausgaben sind gesetzlich festgelegt und umfassen im Allgemeinen Ausgaben für die Lebenshaltung, die unter verschiedenen Zielen als abzugsfähig anerkannt werden. Dadurch wird der Grundsatz verletzt, dass die Einkommensteuer grundsätzlich nicht nach der Einkommensverwendung differenziert. Sonderausgaben berücksichtigen individuelle persönliche Umstände des Steuerpflichtigen, um den Anforderungen einer subjektbezogenen Steuer gerecht zu werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 410)


Beispiele: Beiträge zu Rentenversicherungen, Spenden, Ausbildungskosten


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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