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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist für Kreditnehmer besonders interessant, da sie eine Möglichkeit bietet, laufend benötigte Gegenstände als Sicherheit für einen Kredit einzusetzen. Bei der Sicherungsübereignung wird der Kreditgeber rechtlicher Eigentümer des Gegenstands, während der Kreditnehmer weiterhin dessen Besitzer bleibt und ihn betrieblich nutzen kann. Typische Beispiele für Gegenstände, die übereignet werden können, sind Kraftfahrzeuge, Maschinen und Lagerbestände. Die Wertigkeit des Gegenstands, der als Sicherheit dient, beeinflusst den erzielbaren Wert bei der Sicherungsübereignung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 361 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen benötigt dringend einen Kredit, um neue Maschinen für seine Produktionslinie zu kaufen. Da die Bank eine Sicherheit verlangt, entscheidet sich das Unternehmen dafür, die Maschinen als Sicherheit durch Sicherungsübereignung einzusetzen. Die Bank wird rechtlicher Eigentümer der Maschinen, während das Unternehmen weiterhin die Maschinen besitzt und betrieblich nutzen kann. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Unternehmens könnte die Bank die Maschinen verkaufen, um ihre Forderungen zu decken.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 361-362

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