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Reverse-Charge-Modell

Das Reverse-Charge-Modell verlagert die Steuerschuld von dem Verkäufer auf den Käufer der Leistung. Der Käufer verrechnet die Steuerschuld mit seinem Vorsteueranspruch, wodurch die Transaktion zwischen Unternehmen im Endeffekt steuerfrei bleibt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 472)


Beispiel: Angenommen, ein IT-Dienstleister verkauft Software an ein Unternehmen. Nach dem Reverse-Charge-Modell muss das empfangende Unternehmen die Umsatzsteuer zahlen und kann diese direkt mit seiner Vorsteuer verrechnen.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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