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Reservationslohn

Der Reservationslohn bezeichnet in der Arbeitsmarktökonomie den Lohnsatz, unterhalb dessen eine Person oder ein Haushalt nicht bereit ist, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Es ist der Mindestlohn, den jemand akzeptieren würde, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, weil alles darunter als unattraktiv oder nicht ausreichend angesehen wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 342)


Beispiel: Angenommen, eine alleinerziehende Mutter erhält Sozialhilfe, die ihren grundlegenden Lebensunterhalt abdeckt, einschließlich Miete und Lebensmittel. Diese Sozialhilfe beträgt beispielsweise 800 Euro pro Monat. Ihr Reservationslohn wäre der Lohnsatz, unterhalb dessen sie nicht bereit wäre, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Angenommen, ihr Reservationslohn liegt bei 1.200 Euro pro Monat. Das bedeutet, sie würde nur eine Arbeitsstelle annehmen, die ihr einen monatlichen Nettoverdienst von mindestens 1.200 Euro bietet.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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