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Rechtsprechung

Die Rechtsprechung bezieht sich auf Urteile von Gerichten, die zwar keine allgemeine rechtliche Bindung außerhalb der beteiligten Parteien haben, aber dennoch eine erhebliche Breitenwirkung entfalten. Insbesondere Entscheidungen höherer Instanzen wie des Bundesfinanzhofs können weitreichende Bedeutung haben und werden oft von der Finanzverwaltung übernommen und auf ähnliche Fälle angewendet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gerichte an die Gesetze gebunden sind, während der Gesetzgeber nicht an Gerichtsentscheidungen gebunden ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 437)


Beispiel: Angenommen, ein Steuerpflichtiger legt Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung ein und bringt den Fall vor das Finanzgericht. Das Gericht fällt ein Urteil zugunsten des Steuerpflichtigen. Obwohl dieses Urteil keine allgemeine rechtliche Bindung hat, wird es von der Finanzverwaltung in ähnlichen Fällen berücksichtigt und kann dazu führen, dass ähnliche Entscheidungen zugunsten anderer Steuerpflichtiger getroffen werden.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 437

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