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Rechtsform

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Als Rechtsform wird die rechtliche Organisation, der rechtliche Rahmen oder das Rechtskleid eines Unternehmens bezeichnet.


Die Rechtsform regelt ein Teil der rechtlichen Beziehung innerhalb einer Unternehmung und zwischen anderen Unternehmen und der Umwelt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 101)


Beispiele: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 101

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