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Realsplitting

Das Realsplitting ist eine steuerliche Regelung, bei der Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten steuerlich berücksichtigt werden. Wenn der Empfänger der Unterhaltsleistungen einem Antrag des Gebers zustimmt, kann der Geber die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Gleichzeitig wird der Empfänger in Höhe des abgezogenen Betrags steuerpflichtig. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 410)


Beispiel: Ein geschiedener Ehepartner zahlt monatlich Unterhalt an den Ex-Partner. Mit Zustimmung des Ex-Partners kann der zahlende Ehepartner diese Unterhaltszahlungen von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Der empfangende Ex-Partner muss diese Zahlungen jedoch als Einkommen versteuern.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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