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Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union, auch bekannt als Ministerrat, ist das zentrale Legislativorgan der Europäischen Union. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Rechtsakte zu verabschieden, die ihm von der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Vertreter in den Rat, der normalerweise ein Regierungsmitglied ist. Die Stimmenverteilung im Rat richtet sich nach der Größe des jeweiligen Landes.


Der Rat erlässt verschiedene Arten von Rechtsakten, darunter Verordnungen, die unmittelbar rechtliche Wirkung in den Mitgliedsstaaten haben, Richtlinien, die von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden müssen, und Empfehlungen ohne rechtliche Bindung. Die Entscheidungen werden mit unterschiedlichen Mehrheiten getroffen, je nach Art der Angelegenheit. Bei einigen Fragen, insbesondere in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 172)


Beispiel: Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie verabschiedet, die die Standards für Lebensmittelsicherheit in allen EU-Mitgliedsländern festlegt und ihnen Vorschriften auferlegt, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 172

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