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Quotenkonsolidierung

Die Quotenkonsolidierung ist ein Ansatz in der Konzernrechnungslegung gemäß § 310 HGB, der für Gemeinschaftsunternehmen gilt. Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, die von einem Unternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises und einem oder mehreren Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises gemeinsam geführt werden, was bedeutet, dass sie nicht als Tochtergesellschaften betrachtet werden.


Bei der Quotenkonsolidierung werden Vermögen und Schulden des Gemeinschaftsunternehmens nur anteilig, entsprechend der Beteiligungsquote, in die Konzernbilanz übernommen. Methodisch entspricht die Quotenkonsolidierung im Grunde der Vollkonsolidierung, da auf die entsprechenden Regelungen der Vollkonsolidierung gemäß § 310 Abs. 2 HGB verwiesen wird. Falls das Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung nicht ausgeübt wird, ist nach der Equity-Methode zu bilanzieren. (vgl. Kußmaul 2016, S. 427)


Beispiel: Angenommen, Unternehmen A besitzt 60% der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen namens XYZ. XYZ hat Vermögen im Wert von 1 Million Euro und Schulden von 500.000 Euro. Gemäß der Quotenkonsolidierung würde Unternehmen A nur 60% dieser Werte in seine Konzernbilanz aufnehmen. Das bedeutet, dass 60% von 1 Million Euro (also 600.000 Euro) des Vermögens und 60% von 500.000 Euro (also 300.000 Euro) der Schulden in die Konzernbilanz von Unternehmen A einfließen würden.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 427-428

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