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Quellentheorie

Die Quellentheorie unterscheidet Einkommensarten nach ihrer Herkunft und erfordert dauerhafte Einkommensquellen. Arbeitseinkommen stammt aus Arbeitsleistung, Kapitaleinkommen aus Kapitalanlagen und Unternehmergewinne aus Betrieben. Einkünfte müssen regelmäßig fließen, um als Einkommen zu gelten. Einmalige Einnahmen wie Erbschaften, Lotteriegewinne oder Wertänderungen werden nicht berücksichtigt. Diese Theorie verknüpft Einkommen eng mit der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung, lässt jedoch offen, warum einmalige Einkünfte grundsätzlich von der Besteuerung ausgeschlossen sein sollten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 399)


Beispiel: Gehälter, Mieteinnahmen und Unternehmensgewinne werden nach der Quellentheorie als Einkommen betrachtet, während ein Lotteriegewinn nicht als steuerpflichtiges Einkommen gilt.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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