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Quellenabzugsverfahren

Das Quellenabzugsverfahren ist ein System, bei dem die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Dies geschieht an der Quelle, also bevor der Lohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält somit den Nettolohn, der bereits um die Lohnsteuer und andere Abzüge gekürzt ist. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 418)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Der Arbeitgeber zieht 500 Euro Lohnsteuer ab und überweist nur 2.500 Euro an den Arbeitnehmer. Die 500 Euro Lohnsteuer gehen direkt an das Finanzamt.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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