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Prozesspolitik

Prozesspolitik oder Ablaufpolitik bezeichnet den Versuch, den Ablauf und die Dynamik wirtschaftlicher Prozesse direkt zu beeinflussen. Dies kann durch Maßnahmen wie Geldpolitik und Fiskalpolitik geschehen. Bei der Ablaufpolitik wird darauf geachtet, den Marktmechanismus nicht außer Kraft zu setzen, sondern gezielte Anreize zu setzen, um bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 9 ff.)


Beispiel: Ein kurzes Beispiel für Ablaufpolitik ist die Senkung der Leitzinsen durch die Zentralbank, um die Kreditvergabe zu fördern und die Wirtschaft anzukurbeln, ohne jedoch direkt in den Marktmechanismus einzugreifen.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 9-11

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