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Planmäßige Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen beziehen sich auf die systematische Verringerung des Buchwerts des abnutzbaren Anlagevermögens über die geschätzte Nutzungsdauer hinweg. Diese Abschreibungen werden angewendet, um den Wertverlust von Vermögensgegenständen wie Maschinen, Gebäuden oder Fahrzeugen aufgrund von Abnutzung oder technologischem Fortschritt zu erfassen.


Die jährlichen Abschreibungsbeträge werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter die Differenz zwischen dem Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und dem geschätzten Restwert am Ende der Nutzungsdauer, die geschätzte Nutzungsdauer selbst, die gewählte Abschreibungsmethode (z.B. lineare oder degressive Abschreibung) und der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung im Laufe des Jahres. (vgl. Kußmaul 2016, S. 385)


Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Produktionsmaschine für 100.000 € und schätzt ihre Nutzungsdauer auf 10 Jahre. Die planmäßige jährliche Abschreibung beträgt in diesem Fall 10.000 € (100.000 € / 10 Jahre).


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 385

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