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Personalauswahl

Unter Personalauswahl versteht man in der Regel ein standardisiertes Verfahren, um qualifizierte Personen auszuwählen und sie bestimmten Stellen zuzuordnen. Das Hauptproblem besteht darin, festzustellen, ob ein Bewerber für die anstehenden Aufgaben geeignet ist oder nicht. Dafür ist der Vergleich zwischen den Anforderungen der Stelle und den Fähigkeiten des Bewerbers ein geeigneter Ansatz. (vgl. Kußmaul 2016, S. 50)


Beispiel: Ein Unternehmen sucht einen neuen Vertriebsmitarbeiter. Sie stellen Anforderungen an Erfahrung im Verkauf, Kommunikationsfähigkeiten und Branchenkenntnisse. Die Personalauswahl umfasst dann die Überprüfung der Bewerbungen, Interviews und möglicherweise auch Leistungstests, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Person die erforderlichen Fähigkeiten und Eigenschaften für die Position besitzt.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 50

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