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Ordnungspolitik

Ordnungspolitik bezeichnet die staatliche Gestaltung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln durch Gesetzgebung und entsprechende Maßnahmen. Ihr Ziel ist es, einen stabilen und geregelten Rahmen für die Wirtschaft zu schaffen, der Wettbewerb fördert, Eigentumsrechte schützt und das Funktionieren des Marktes gewährleistet.  (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 9 ff.)


Beispiel: Ein Beispiel für Ordnungspolitik ist die Festlegung und Durchsetzung von Wettbewerbsregeln durch staatliche Kartellbehörden, um Monopole zu verhindern und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 9-11

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