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Ordnungsmäßigkeitsprüfung

Eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung ist ein zentraler Aspekt der Haushaltskontrolle, bei der der Bundesrechnungshof die gesamte Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Bundes nachträglich überprüft. Diese Prüfung umfasst die Kontrolle der Einhaltung des Haushaltsplans sowie die Überprüfung der Kassen- und Buchführung auf rechnerische, formelle und sachliche Richtigkeit. Dabei wird sichergestellt, dass alle finanziellen Transaktionen und Verfahren den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften entsprechen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 141)


Beispiel: Nach Abschluss des Haushaltsjahres überprüft der Bundesrechnungshof die Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dabei wird kontrolliert, ob alle Mittel, die für Forschungsprojekte vorgesehen waren, korrekt ausgegeben wurden und ob die Buchführung und Kassenführung den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen den Haushaltsplan wird dies dokumentiert und gegebenenfalls Maßnahmen zur Korrektur eingeleitet.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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