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Objektförderung

Bei der Objektförderung werden Baumaßnahmen direkt unterstützt, um das Wohnraumangebot zu erhöhen. Die finanziellen Anreize sind dabei an ein spezifisches Kaufobjekt oder Mietobjekt gebunden und werden unabhängig von der finanziellen Lage des Interessenten gewährt. Diese Förderungen sind zweckgebunden und müssen für das jeweilige Objekt verwendet werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 239 f.)


Beispiel: Ein staatliches Förderprogramm, das Bauherren Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den Bau von Mietwohnungen gewährt. Diese Fördermittel sind an das Bauprojekt gebunden und müssen zur Realisierung des Wohnungsbaus verwendet werden, unabhängig davon, wer später die Wohnungen mietet oder kauft.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 239-240

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