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No-Bailout

No-Bailout bedeutet, dass EU-Mitgliedsländer nicht füreinander haften und im Falle von finanziellen Schwierigkeiten eines Landes nicht automatisch zur finanziellen Unterstützung verpflichtet sind. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 621)


Beispiel: Als Griechenland 2010 in finanzielle Schwierigkeiten geriet, gab es keinen automatischen finanziellen Beistand von anderen Euro-Ländern. Stattdessen musste Griechenland strenge Sparmaßnahmen und Reformen umsetzen, um Hilfe von der EU und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zu erhalten. Dies verdeutlicht, dass jedes Land in der Eurozone eigenverantwortlich für seine Finanzen ist.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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