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Nachtragshaushalt

Ein Nachtragshaushalt ermöglicht es, einen bereits verkündeten Haushaltsplan in Bezug auf die Abschlusssumme oder die Zusammensetzung zu ändern. Der parlamentarische Ablauf ähnelt dem des ursprünglichen Haushaltsgesetzes, jedoch ist das Verfahren beschleunigt. Nachtrag und ursprünglicher Haushaltsplan verschmelzen während der Ausführung und in der Haushaltsrechnung zu einer Einheit. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 140)


Beispiel: Ein Staat hat einen Haushaltsplan für das Jahr 2024 verabschiedet. Im Laufe des Jahres entstehen unvorhergesehene Ausgaben für Naturkatastrophenhilfe, die im ursprünglichen Plan nicht berücksichtigt wurden. Um die notwendigen Mittel bereitzustellen, wird ein Nachtragshaushalt erstellt, der diese zusätzlichen Ausgaben einbezieht und somit den ursprünglichen Haushaltsplan anpasst.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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