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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Produktion und der Verbrauch von Gütern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene nur in dem Umfang stattfinden sollten, dass sich die Natur selbst regenerieren kann. Das Konzept des nachhaltigen Wirtschaftens, auch als Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt, wurde erstmals 1987 im Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung eingeführt. Es beinhaltet einen intergenerationellen Ausgleich, bei dem die heutige Generation ihre Bedürfnisse nur in dem Maße befriedigen darf, dass sie die Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigt. Dies erfordert den Schutz der Natur und schließt die Übernutzung von Ressourcen oder Umweltverschmutzung über die Aufnahmefähigkeit der Natur hinaus aus. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 32)


Beispiele: Nutzung erneuerbarer Energien, Recycling von Abfallmaterialien


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 32

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