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Mischgüter

Mischgüter, auch unvollständig öffentliche oder unvollständig private Güter genannt, besitzen Eigenschaften sowohl öffentlicher als auch privater Güter. Diese Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl einen privaten als auch einen öffentlichen Nutzen stiften. Ein Beispiel ist die Impfung gegen eine ansteckende Krankheit: Sie bietet privaten Nutzen für den Geimpften und gleichzeitig einen öffentlichen Nutzen durch die Verringerung der Ansteckungsgefahr für andere.


Bei Mischgütern spielt die Nutzerzahl eine wichtige Rolle. Während reine öffentliche Güter von zusätzlichen Nutzern profitieren, da diese die Finanzierung erleichtern, verursachen zusätzliche Nutzer bei Mischgütern oft Kosten für die bisherigen Nutzer (z.B. Überfüllung). Diese Kosten treten meist erst ab einer bestimmten Nutzerzahl auf, wodurch die Qualität des Gutes für den Einzelnen abnimmt. Das Gut bleibt zwar weiterhin nutzbar für alle, aber seine Qualität sinkt bei zunehmender Überfüllung. Dies ist typisch für lokale öffentliche Güter. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 89)


Beispiel: Ein Stadtpark kann als Mischgut betrachtet werden. Er bietet Erholungsmöglichkeiten (privater Nutzen) und trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei (öffentlicher Nutzen). Solange die Besucherzahl moderat ist, können alle den Park gleichzeitig nutzen. Bei Überfüllung jedoch sinkt der Erholungswert für jeden einzelnen Besucher, da der Park zu voll wird.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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