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Mischfinanzierung

Mischfinanzierung bezeichnet eine Situation, in der verschiedene Regierungsebenen (z. B. Bund und Länder) gemeinsam für die Finanzierung bestimmter Aufgaben verantwortlich sind.  (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 604)


Beispiel: Angenommen, der Bund und die Länder finanzieren gemeinsam den Ausbau einer Autobahn, die durch mehrere Bundesländer verläuft. Obwohl der Bau von Autobahnen eigentlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt, beteiligen sich die Länder an den Kosten, weil die Autobahn auch für die regionale Wirtschaft und den Verkehr von großer Bedeutung ist. Dies ist ein Beispiel für Mischfinanzierung.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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