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Mindestreservepolitik

Die Mindestreservepolitik betrifft die Anforderungen an die Geschäftsbanken, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einlagen als Reserve zu halten. Dies beeinflusst ihren Bedarf an Zentralbankgeld. Ursprünglich diente dies dazu, Kundeneinlagen zu sichern, wurde jedoch später hauptsächlich als Instrument zur Steuerung der Liquidität eingesetzt. Unter die Mindestreservepflicht fielen die Einlagen von Nichtbanken bei Geschäftsbanken, wie Sichtguthaben, Terminguthaben und Spareinlagen. Die festgelegten Mindestreservesätze waren jedoch relativ niedrig, meist zwischen 1,5% und 2%. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 62)


Beispiel: Wenn eine Geschäftsbank verpflichtet ist, einen festgelegten Prozentsatz ihrer Einlagen als Reserven zu halten, um die Liquidität im Bankensystem zu gewährleisten.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 62

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