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Massenentlassung

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Unternehmen eine größere Anzahl von Mitarbeitern gleichzeitig entlassen muss, meist aufgrund betriebsbedingter Gründe wie Rationalisierungen oder Betriebsschließungen. In solchen Fällen besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. (vgl. Huf 2020, S. 62)


Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen mit 600 Mitarbeitern verliert einen Großauftrag und muss daher 40 Mitarbeiter entlassen. Da die Anzahl der Entlassungen über dem Schwellenwert liegt, handelt es sich um eine Massenentlassung. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Bundesagentur für Arbeit zu informieren und in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat einen Sozialplan zu erstellen, um die betroffenen Mitarbeiter zu unterstützen.


Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler

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