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Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommensteuer und bezieht sich speziell auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie wird direkt vom Arbeitgeber vom Arbeitslohn abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 450 f.)


Beispiel: Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro brutto. Sein Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Gehalt ab und überweist sie an das Finanzamt.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 450-451

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