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Leistungsfähigkeitsprinzip

Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass die Besteuerung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen geknüpft sein sollte. In Bezug auf einen Gewerbebetrieb bedeutet dies, dass die Steuerlast entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs sein sollte. (vgl. Kußmaul 2016, S. 469)


Beispiel: Angenommen, es gibt zwei Gewerbebetriebe in derselben Branche mit ähnlichen Gebäuden, Maschinen und Umsätzen. Beide Betriebe haben also ähnliche Objekte. Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip sollten beide Betriebe ungefähr gleich besteuert werden, da sie ähnlich leistungsfähig sind.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 469

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