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Leasing

Leasing bezeichnet verschiedene Mietverhältnisse und Pachtverhältnisse, die oft für industrielle Anlagegüter abgeschlossen werden. Dabei bleibt der Leasinggeber rechtlicher Eigentümer des vermieteten Objekts. Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Zahlung regelmäßiger Leasingraten und zur Rückgabe des Objekts zu einem späteren Zeitpunkt, wie im Vertrag vereinbart. Es besteht jedoch oft die Möglichkeit für den Leasingnehmer, am Ende der Laufzeit ein Kaufoptionsrecht oder eine Verlängerungsoption zu nutzen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 341 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen beschließt, einen Teil seiner Flotte von Lieferwagen zu leasen, anstatt sie direkt zu kaufen. In diesem Fall würde das Unternehmen regelmäßige Leasingraten an den Leasinggeber zahlen und die Lieferwagen für einen festgelegten Zeitraum nutzen. Am Ende des Leasingvertrags kann das Unternehmen die Lieferwagen entweder zurückgeben oder möglicherweise eine Kaufoption ausüben, um sie zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 341-342

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