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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaften, das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und den ergänzenden Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) ermittelt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 432)


Beispiel: Eine GmbH erwirtschaftet im Jahr 2023 einen Gewinn von 100.000 Euro. Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes wird das zu versteuernde Einkommen berechnet. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 15 % muss die GmbH 15.000 Euro Körperschaftsteuer zahlen, die durch vierteljährliche Vorauszahlungen entrichtet werden.


Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:

De Gruyter Oldenbourg

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